WINDENERGIE FÜR DIE GEMEINDEN EHRENKIRCHEN UND MÜNSTERTAL

Windpark Dachsenhausen

REGIONALE WERTSCHÖPFUNG

Für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung vor Ort

Die Gemeinden Ehrenkirchen und Münstertal sind Teil des Landkreises Breisgau /Hochschwarzwald. Im Rahmen der Ausschreibung der Windpark-Fläche Ehrenkirchen-Münstertal durch die Gemeinden Ehrenkirchen und Münstertal sowie ForstBW hat die iTerra energy GmbH den Zuschlag erhalten.

Mit insgesamt 7 geplanten Windenergieanlagen sollen an diesem Standort 100.000 MWh pro Jahr realisiert werden. Eine potenzielle Inbetriebnahme des Windparks könnte im Jahr 2030 erfolgen.

Ehrenkirchen & Münstertal

2023 – 2030

7 Windenergieanlagen

100.000 MWh/Jahr

AUF DEM NEUESTEN STAND

Aktuelles rund um den Windpark Ehrenkirchen-Münstertal

PROJEKTSTATUS WINDPARK EHRENKIRCHEN-MÜNSTERTAL

Von der Standortsuche über die Planung und Errichtung bis zur Inbetriebnahme

Entwicklungsphase

  • Ausschreibung der Fläche durch Gemeinden Ehrenkirchen und Münstertal sowie ForstBW
  • Zuschlag in Ausschreibung für die iTerra energy GmbH
  • Beginn der Planungen

Planungsphase

  • Erstellung naturschutzfachlicher Gutachten
  • Vorbereitung der Antragsunterlagen für den BImSchG-Antrag

Genehmigungsphase

  • Einreichung und Prüfung der Antragsunterlagen nach BImSchG

Baubeginn

  • Rodung der benötigten Flächen
  • Guss der Bodenfundamente
  • Aufbau der Windenergieanlagen

Betriebsphase

  • Inbetriebnahme
  • Instandhaltung des Windparks Ehrenkirchen-Münstertal

WISSENSWERTES ZUR WINDENERGIE

FAQ – Projektspezifische und allgemeine Fragen zu Windkraft

Der Energiemix in Deutschland unterliegt einem ständigen Wandel. Windenergie ist ein vielschichtiges Thema, bei dem verschiedenste Aspekte aus den Bereichen Natur- und Artenschutz, Gesellschaft, Technik, Politik und Energiesicherheit betrachtet werden müssen.

Der Windpark Ehrenkirchen-Münstertal trägt entscheidend zu einer sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung in der Region bei. Nichtsdestotrotz können durch Windkraftprojekte Fragen und Unsicherheiten entstehen.

Aufbauend auf der Bürgerinformationsveranstaltung vom 29. Juli 2024 in Münstertal haben wir für Sie häufige Fragen zur Windenergie zusammengetragen und beantwortet. 

Welche Abstände gelten für die Wahl der Standorte von Windenergieanlagen?

Die aktuell geltenden Regelungen sehen die folgenden Richtwerte für Abstände vor:

  • Einzelgebäude im Außenbereich: 500 Meter
  • Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet: 750 Meter
  • Reines Wohngebiet: 1000 Meter
  • Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalten: 1000 Meter
Welche Abstände berücksichtigt die iTerra energy GmbH konkret?
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen die genauen Standorte noch nicht fest und wurden noch nicht zur Genehmigung eingereicht. Demzufolge können sich weiterhin Änderungen ergeben. Generell sind die Abstandsregelungen des Regionalverbands für uns bindend und werden bei der Planung entsprechend berücksichtigt.
Wieso wurde die Fläche nahe des Klosters St. Trudbert aus der Regionalplanung rausgenommen?
Die Fläche wurde aufgrund der Einwände seitens des Amtes für Denkmalschutz aus der Planung genommen.
Wieviel Fläche wird pro Windenergieanlage benötigt?

Die Fläche, die für den Aufbau einer Windenergieanlage benötigt wird, beträgt in der Regel 1 Hektar. Von dieser Fläche werden ca. 0,5 Hektar wieder aufgeforstet, 0,5 Hektar bleiben dauer¬haft in Verwendung.

Mehr Informationen: https://stories.umweltbundesamt.de/system/files/document/20210527_Themenkompass_Windenergie_im_Wald.pdf

Welchen Umfang hat das Fundament einer Windenergieanlage?
Zur Sicherung der Stabilität benötigt ein Windrad ein Fundament aus Stahl und Beton. Es hat je nach Modell einen Durchmesser von etwa 24 bis 28 Meter.
Warum bleiben Windenergieanlagen stehen?

Es gibt zahlreiche Gründe, die für eine Abschaltung von Windenergieanlagen sprechen, darunter:

  • Die Windenergieanlagen müssen aufgrund naturschutzfachlicher Gründe temporär abgeschaltet werden
  • Die Windenergieanlagen müssen aufgrund Regelungen hinsichtlich Schall-/Schattenwurf temporär abgeschaltet werden
  • Die Windgeschwindigkeiten sind zu gering
  • Die Windgeschwindigkeiten sind zu hoch
  • Es ist ausreichend Strom verfügbar
Wie effizient sind die geplanten Windenergieanlagen und welche Wirtschaftlichkeitsrechnung liegt ihnen zugrunde?

Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind ein zentraler Baustein unseres erfolgreichen Handelns und unterliegen somit unserem Firmengeheimnis. Demzufolge sind sie nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Die wesentliche Grundlage für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ist der 2019 neu erstellte Windatlas Baden-Württemberg. Anhand der darin enthaltenen Daten wurden zunächst die Flächen in Baden-Württemberg ausgewählt, deren zu erwartendes durchschnittliches Windaufkommen (sog. „Windhöffigkeit“) einen wirtschaftlichen Betrieb neu zu errichtender Windenergieanlagen erlaubt. Dies wird im Laufe der Planungen durch eine Windmessung und weitere Erkenntnisse aus zahlreichen Untersuchungen verifiziert und angepasst.

Weitere Informationen: https://www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/berechnungsmethodik

Wieviel Subventionen fließen bei den Berechnungen mit ein?

Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Windenergieanlagen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Für den Bau von Windenergieanlagen werden keine Subventionen zur Verfügung gestellt. Während des Betriebs ist der Stromverkauf über die EEG-Vergütung für 20 Jahre garantiert, beispielsweise analog zu PV-Anlagen auf Hausdächern. Diese Vergütung wird bei der Windenergie durch ein Bieterverfahren der Bundesnetzagentur erlangt, bei dem die günstigsten Stromanbieter einen Zuschlag erhalten. Mittlerweile gibt es aber auch zahlreiche Windparks, die in die sogenannte Direktvermarktung gehen. Hierbei wird auf die garantierte Vergütung bzw. Subventionen des EEG verzichtet und der Strom direkt an den Stromkunden verkauft.

Weitere Informationen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/start.html
https://www.fachagentur-windenergie.de/themen/eeg/eeg-foerderung/

Wie geht die Gemeinde mit dem durch Windenergieanlagen hervorgerufenen Wertverlust von Immobilien um?

Es gibt keine empirischen Erkenntnisse darüber, wie sich der Verkehrswert von Wohngrundstücken und Immobilien durch den Bau von Windenergieanlagen im gesetzlich zulässigen Abstand zur Wohnbebauung verändert. Der Grund hierfür ist, dass die Änderung des Marktwertes einer Immobilie nach Ansicht von Expertinnen und Experten nicht allein auf einen einzelnen Faktor zurückgeführt werden kann. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass der Wert und die Preisentwicklung von Immobilien von ökonomischen und demografischen Einflüssen und nicht von Windenergieanlagen dominiert werden.

Weitere Informationen: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/01-windkraft-vor-ort/BWE_Argumentarium_Wind_bewegt_9_Auflage_online.pdf

Wie erfolgt die Zuwegung zum Windpark?
Aktuell befinden wir uns in einem sehr frühen Stadium der Planung, in dem die Infrastrukturplanung noch nicht stattgefunden hat, sodass wir ohne genauere Untersuchungen hierzu noch keine Aussagen treffen können.
Wer haftet bei etwaigen durch Windenergieanlagen verursachten Schäden der Umwelt?
Für etwaige Schäden muss der Betreiber des Windparks aufkommen. Noch vor der Genehmigung des Windparks muss er nachweisen, dass er über entsprechende Rücklagen verfügt. Die Höhe der Rücklagen wird durch die jeweilige Genehmigungsbehörde festgelegt.
Warum werden die Planungen zum Windpark Ehrenkirchen-Münstertal neu aufgenommen, obwohl in 2017 entschieden wurde, dass der Wind an der zugehörigen Fläche nicht ausreichend ist?
Die Windenergiebranche samt Windenergieanlagen entwickelt sich kontinuierlich weiter. Mittlerweile werden leistungsstärkere Anlagen gebaut, sodass auch in ehemals als windschwächer geltenden Regionen der Bau und wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen möglich wird.
Wie wird sichergestellt, dass durch die Verdichtung von Böden aufgrund des Baus von Windenergieanlagen bei starken Regenfällen keine Gefahren für Menschen und Tiere entstehen?
Die Durchführung von hydrogeologischen, bodenkundlichen und geotechnischen Untersuchungen ist nur eine der zahlreichen Auflagen, die vor Einreichung eines Genehmigungsantrages erfüllt sein müssen. Anhand der Entnahme verschiedener Proben wird die Beschaffenheit des Bodens analysiert und im Bodenkundlichen Gutachten festgehalten. Zu den möglichen geologischen Schichten zählen beispielsweise Festgesteine, Sandsteinschichten, Lehmschichten und Fließerden.
Für die bauliche Umsetzung der Windenergieanlagen sind neue Zuwegungen sowie die Einrichtung von Stell- und Montageflächen notwendig. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Fundamente einen sicheren Stand haben. Die Prüfung des Baugrundes gibt Aufschluss darüber, ob die Standorte die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen oder ob etwaige bodenverbessernde Maßnahmen ausgeführt werden müssen. Die Analyse wird im Baugrundgutachten festgehalten.
Das Hydrogeologische Gutachten beinhaltet Untersuchungsergebnisse zu den Grundwasserführenden Schichten und der Entwässerungsrichtung, den Bodenwasserverhältnissen, dem Grundwasserflurstand sowie der Durchlässigkeit und Versickerungsfähigkeit.
Neben der Einreichung der hydrogeologischen Untersuchungsergebnisse werden verschiedene Instanzen, darunter bspw. die Feuerwehr, um eine Stellungnahme gebeten. Nur wenn sowohl die Windenergieanlage als auch die Zuwegung als sicher geprüft gelten, kann mit dem Bau begonnen werden.
Was passiert, falls es durch den Bau von Windenergieanlagen zu einer Kontamination des Wassers kommt?
Bei Eintreten dieses höchst unwahrscheinlichen Falles muss der Windparkbetreiber für die Schäden aufkommen und für adäquaten Ersatz, beispielsweise in Form von Wasserfilteranlagen, sorgen.
Wie wird der Rückbau der Windenergieanlagen sichergestellt? Was passiert im Falle einer Insolvenz des Betreibers?
Die Sicherstellung des Rückbaus in Form einer Bürgschaft oder Sicherheitsleistung ist bereits verpflichtender Bestandteil des Genehmigungsantrags. Zudem ist dies auch Bestandteil der Verträge mit den Grundstückseigentümern. Demzufolge ist das Risiko einer möglichen Insolvenz abgesichert. Die mögliche Nutzungslebensdauer einer Windenergieanlage beträgt in der Regel mehr als 25 Jahre. Sofern die Anlage nicht mehr zur Erzeugung von Strom genutzt wird, wird sie Stück für Stück abgebaut, entsorgt und das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Wieso soll in Münstertal im Vergleich zum tatsächlichen Energiebedarf der Gemeinde mehr Energie produziert werden?
Nach Paragraf 20 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung dazu aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für die Regionalverbände die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche auszuweisen. Die Identifizierung geeigneter Windenergieanlagenstandorte erfolgt zunächst anhand des Ausschlussprinzips bezüglich Flächen, die aufgrund verschiedener Regularien (bspw. Wasserschutz- oder Militärgebiete) definitiv nicht für die Errichtung von Windenergieanlagen infrage kommen. In einem zweiten Schritt werden die für die verbleibenden Flächen vorhandenen Windatlas-Daten überprüft, anhand derer eine weitere Eingrenzung auf die finalen Gebiete erfolgen kann.
Nach Anwendung sämtlicher Ausschlusskriterien verbleiben unter anderem die Flächen der Gemeinden Münstertal, wohingegen in anderen Gemeinden keine geeigneten Flächen ausfindig gemacht werden konnten. Der in Münstertal produzierte Strom wird ebenfalls für die Strombedarfe anderer Gemeinden verwendet.
Wie oft brennen Windräder, wie wird der Brand gelöscht und erhält die Feuerwehr entsprechendes Material und Schulungen?
Die Wahrscheinlichkeit des Brandes einer Windenergieanlagen ist als sehr gering einzustufen.
Sollte der seltene Fall eintreten, wird die Windenergieanlage unter Aufsicht der Feuerwehr kontrolliert abgebrannt.
Im Vorfeld des Baus von Windenergieanlagen muss ein Brandschutzgutachten erstellt werden, in dem unter anderem der Bau von Zisternen sowie die Schulung der Feuerwehr festgehalten werden. Zudem verfügen die meisten Windenergieanlagen über Sensoren, die im Falle von Gefahr zu einer Abschaltung der Anlage führen sowie über Einrichtungen, die einen entstehenden Brand in der Anlage direkt löschen können.
Ist die Umzingelung Münstertals durch den Bau von Windenergieanlagen zulässig?
Insgesamt einen Monat lang konnten alle Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu den geplanten Windpark-Vorhaben abgeben. Diese werden nun seitens des Regionalverbandes geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird abgewogen, welche Flächen gegebenenfalls angepasst werden müssen. Eine Umzingelung ist nicht zulässig.
Wie wirkt sich die Verwirbelung durch Windenergieanlagen auf die Umwelt aus?

Durch den Betrieb von Windenergieanlagen wird dem Wind vor Ort lediglich ein Bruchteil der Energie entzogen. Dieser ist so gering, dass keine Auswirkungen auf die Umwelt entstehen.

Entstehen durch den Abrieb von Mikroplastik Gefahren für den Menschen und die Umwelt?

Die Beschichtungen von Rotorblättern bestehen aus verschiedenen Folien und Lacken, die kontinuierlich weiter erforscht und verbessert werden. Der Abrieb von Windkraftflügeln ist vor allem ein Problem für die Betreiber, nicht für die Umwelt oder gar die Bevölkerung, da die Mengen gegenüber all den anderen Quellen von Mikroplastik vernachlässigbar gering und außerdem nicht giftiger sind. Problematische Stoffe werden beim Betrieb nicht freigesetzt, da sie durch Lacke und Folien geschützt und außerdem fest im Plastik gebunden sind.

Mehr Informationen: https://energiewende.eu/windkraft-abrieb/

Wie stabil ist die Planung von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund wechselnder Gesetze und Regierungen?
Auch Regierungen und Gesetze unterliegen einem Wandel, allerdings fehlt uns die Möglichkeit, die Zukunft vorauszusehen. Wir orientieren uns am Status Quo sowohl auf Landes- als auch auf EU-Ebene.
Inwiefern wird die Gemeinde an den Windparks beteiligt?
Die Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Projekten regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz in § 6 EEG. Es ermöglicht Windenergie-Betreiberinnen und -Betreibern, Kommunen mit 0,2 Cent/Kilowattstunde an der Erzeugung grünen Stroms zu beteiligen.
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über die Beteiligungsmodelle informiert?

Über aktuelle Projektinformationen, beispielsweise auch die Beteiligungsmöglichkeiten, informieren wir zu gegebenem Zeitpunkt über unsere Projekt Landing Page http://www.windpark-ehrenkirchen-muenstertal.de

Windpark Nidda

WEITERFÜHRENDE LINKS

Zusätzliche Informationen

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen zu den genehmigenden Behörden sowie zusätzliche in das Projekt involvierte Stakeholder:

 

DIE FIRMA HINTER DEM PROJEKT

Vorhabenträger – iTerra energy GmbH

iTerra energy steht für fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Planung und Projektierung im Bereich der Windenergie. Der Projektentwickler für Erneuerbare Energien aus Gießen (Hessen) hat mit seinem interdisziplinären Team bis heute Anlagen mit insgesamt 140 Megawatt umgesetzt. Weitere Projekte mit einem Umfang von etwa 1.200 Megawatt sind derzeit in der Entwicklung, davon etwa 70 Prozent auf Waldflächen.

Durch die 30-jährige Erfahrung ist iTerra energy ein solider und nachhaltiger Partner an der Seite von Kommunen, Eigentümern und Interessierten.

Auf der iTerra-Website erhalten Sie weitere Informationen zu dem Vorhabenträger sowie anderen Windpark-Projekten. Darüber hinaus finden Sie dort eine Auswahl zu den gängigsten Fragen und Antworten aus den Themenbereichen Windenergie und Windparks.

iTerra energy

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