WINDENERGIE FÜR DIE GEMEINDEN EHRENKIRCHEN UND MÜNSTERTAL
REGIONALE WERTSCHÖPFUNG
Für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung vor Ort
Die Gemeinden Ehrenkirchen und Münstertal sind Teil des Landkreises Breisgau /Hochschwarzwald. Im Rahmen der Ausschreibung der Windpark-Fläche Ehrenkirchen-Münstertal durch die Gemeinden Ehrenkirchen und Münstertal sowie ForstBW hat die iTerra energy GmbH den Zuschlag erhalten.
Mit insgesamt 7 geplanten Windenergieanlagen sollen an diesem Standort 100.000 MWh pro Jahr realisiert werden. Eine potenzielle Inbetriebnahme des Windparks könnte im Jahr 2030 erfolgen.
Ehrenkirchen & Münstertal
2023 – 2030
7 Windenergieanlagen
100.000 MWh/Jahr
AUF DEM NEUESTEN STAND
Aktuelles rund um den Windpark Ehrenkirchen-Münstertal
Bürgerinformationsveranstaltung in Münstertal
PROJEKTSTATUS WINDPARK EHRENKIRCHEN-MÜNSTERTAL
Von der Standortsuche über die Planung und Errichtung bis zur Inbetriebnahme
Entwicklungsphase
- Ausschreibung der Fläche durch Gemeinden Ehrenkirchen und Münstertal sowie ForstBW
- Zuschlag in Ausschreibung für die iTerra energy GmbH
- Beginn der Planungen
Planungsphase
- Erstellung naturschutzfachlicher Gutachten
- Vorbereitung der Antragsunterlagen für den BImSchG-Antrag
Genehmigungsphase
- Einreichung und Prüfung der Antragsunterlagen nach BImSchG
Baubeginn
- Rodung der benötigten Flächen
- Guss der Bodenfundamente
- Aufbau der Windenergieanlagen
Betriebsphase
- Inbetriebnahme
- Instandhaltung des Windparks Ehrenkirchen-Münstertal
WISSENSWERTES ZUR WINDENERGIE
FAQ – Projektspezifische und allgemeine Fragen zu Windkraft
Der Energiemix in Deutschland unterliegt einem ständigen Wandel. Windenergie ist ein vielschichtiges Thema, bei dem verschiedenste Aspekte aus den Bereichen Natur- und Artenschutz, Gesellschaft, Technik, Politik und Energiesicherheit betrachtet werden müssen.
Der Windpark Ehrenkirchen-Münstertal trägt entscheidend zu einer sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung in der Region bei. Nichtsdestotrotz können durch Windkraftprojekte Fragen und Unsicherheiten entstehen.
Aufbauend auf der Bürgerinformationsveranstaltung vom 29. Juli 2024 in Münstertal haben wir für Sie häufige Fragen zur Windenergie zusammengetragen und beantwortet.
Welche Abstände gelten für die Wahl der Standorte von Windenergieanlagen?
Die aktuell geltenden Regelungen sehen die folgenden Richtwerte für Abstände vor:
- Einzelgebäude im Außenbereich: 500 Meter
- Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet: 750 Meter
- Reines Wohngebiet: 1000 Meter
- Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalten: 1000 Meter
Welche Abstände berücksichtigt die iTerra energy GmbH konkret?
Wieso wurde die Fläche nahe des Klosters St. Trudbert aus der Regionalplanung rausgenommen?
Wieviel Fläche wird pro Windenergieanlage benötigt?
Die Fläche, die für den Aufbau einer Windenergieanlage benötigt wird, beträgt in der Regel 1 Hektar. Von dieser Fläche werden ca. 0,5 Hektar wieder aufgeforstet, 0,5 Hektar bleiben dauer¬haft in Verwendung.
Mehr Informationen: https://stories.umweltbundesamt.de/system/files/document/20210527_Themenkompass_Windenergie_im_Wald.pdf
Welchen Umfang hat das Fundament einer Windenergieanlage?
Warum bleiben Windenergieanlagen stehen?
Es gibt zahlreiche Gründe, die für eine Abschaltung von Windenergieanlagen sprechen, darunter:
- Die Windenergieanlagen müssen aufgrund naturschutzfachlicher Gründe temporär abgeschaltet werden
- Die Windenergieanlagen müssen aufgrund Regelungen hinsichtlich Schall-/Schattenwurf temporär abgeschaltet werden
- Die Windgeschwindigkeiten sind zu gering
- Die Windgeschwindigkeiten sind zu hoch
- Es ist ausreichend Strom verfügbar
Wie effizient sind die geplanten Windenergieanlagen und welche Wirtschaftlichkeitsrechnung liegt ihnen zugrunde?
Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind ein zentraler Baustein unseres erfolgreichen Handelns und unterliegen somit unserem Firmengeheimnis. Demzufolge sind sie nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Die wesentliche Grundlage für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ist der 2019 neu erstellte Windatlas Baden-Württemberg. Anhand der darin enthaltenen Daten wurden zunächst die Flächen in Baden-Württemberg ausgewählt, deren zu erwartendes durchschnittliches Windaufkommen (sog. „Windhöffigkeit“) einen wirtschaftlichen Betrieb neu zu errichtender Windenergieanlagen erlaubt. Dies wird im Laufe der Planungen durch eine Windmessung und weitere Erkenntnisse aus zahlreichen Untersuchungen verifiziert und angepasst.
Weitere Informationen: https://www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/berechnungsmethodik
Wieviel Subventionen fließen bei den Berechnungen mit ein?
Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Windenergieanlagen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Für den Bau von Windenergieanlagen werden keine Subventionen zur Verfügung gestellt. Während des Betriebs ist der Stromverkauf über die EEG-Vergütung für 20 Jahre garantiert, beispielsweise analog zu PV-Anlagen auf Hausdächern. Diese Vergütung wird bei der Windenergie durch ein Bieterverfahren der Bundesnetzagentur erlangt, bei dem die günstigsten Stromanbieter einen Zuschlag erhalten. Mittlerweile gibt es aber auch zahlreiche Windparks, die in die sogenannte Direktvermarktung gehen. Hierbei wird auf die garantierte Vergütung bzw. Subventionen des EEG verzichtet und der Strom direkt an den Stromkunden verkauft.
Weitere Informationen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/start.html
https://www.fachagentur-windenergie.de/themen/eeg/eeg-foerderung/
Wie geht die Gemeinde mit dem durch Windenergieanlagen hervorgerufenen Wertverlust von Immobilien um?
Es gibt keine empirischen Erkenntnisse darüber, wie sich der Verkehrswert von Wohngrundstücken und Immobilien durch den Bau von Windenergieanlagen im gesetzlich zulässigen Abstand zur Wohnbebauung verändert. Der Grund hierfür ist, dass die Änderung des Marktwertes einer Immobilie nach Ansicht von Expertinnen und Experten nicht allein auf einen einzelnen Faktor zurückgeführt werden kann. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass der Wert und die Preisentwicklung von Immobilien von ökonomischen und demografischen Einflüssen und nicht von Windenergieanlagen dominiert werden.
Weitere Informationen: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/01-windkraft-vor-ort/BWE_Argumentarium_Wind_bewegt_9_Auflage_online.pdf
Wie erfolgt die Zuwegung zum Windpark?
Wer haftet bei etwaigen durch Windenergieanlagen verursachten Schäden der Umwelt?
Warum werden die Planungen zum Windpark Ehrenkirchen-Münstertal neu aufgenommen, obwohl in 2017 entschieden wurde, dass der Wind an der zugehörigen Fläche nicht ausreichend ist?
Wie wird sichergestellt, dass durch die Verdichtung von Böden aufgrund des Baus von Windenergieanlagen bei starken Regenfällen keine Gefahren für Menschen und Tiere entstehen?
Für die bauliche Umsetzung der Windenergieanlagen sind neue Zuwegungen sowie die Einrichtung von Stell- und Montageflächen notwendig. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Fundamente einen sicheren Stand haben. Die Prüfung des Baugrundes gibt Aufschluss darüber, ob die Standorte die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen oder ob etwaige bodenverbessernde Maßnahmen ausgeführt werden müssen. Die Analyse wird im Baugrundgutachten festgehalten.
Das Hydrogeologische Gutachten beinhaltet Untersuchungsergebnisse zu den Grundwasserführenden Schichten und der Entwässerungsrichtung, den Bodenwasserverhältnissen, dem Grundwasserflurstand sowie der Durchlässigkeit und Versickerungsfähigkeit.
Neben der Einreichung der hydrogeologischen Untersuchungsergebnisse werden verschiedene Instanzen, darunter bspw. die Feuerwehr, um eine Stellungnahme gebeten. Nur wenn sowohl die Windenergieanlage als auch die Zuwegung als sicher geprüft gelten, kann mit dem Bau begonnen werden.
Was passiert, falls es durch den Bau von Windenergieanlagen zu einer Kontamination des Wassers kommt?
Wie wird der Rückbau der Windenergieanlagen sichergestellt? Was passiert im Falle einer Insolvenz des Betreibers?
Wieso soll in Münstertal im Vergleich zum tatsächlichen Energiebedarf der Gemeinde mehr Energie produziert werden?
Nach Anwendung sämtlicher Ausschlusskriterien verbleiben unter anderem die Flächen der Gemeinden Münstertal, wohingegen in anderen Gemeinden keine geeigneten Flächen ausfindig gemacht werden konnten. Der in Münstertal produzierte Strom wird ebenfalls für die Strombedarfe anderer Gemeinden verwendet.
Wie oft brennen Windräder, wie wird der Brand gelöscht und erhält die Feuerwehr entsprechendes Material und Schulungen?
Sollte der seltene Fall eintreten, wird die Windenergieanlage unter Aufsicht der Feuerwehr kontrolliert abgebrannt.
Im Vorfeld des Baus von Windenergieanlagen muss ein Brandschutzgutachten erstellt werden, in dem unter anderem der Bau von Zisternen sowie die Schulung der Feuerwehr festgehalten werden. Zudem verfügen die meisten Windenergieanlagen über Sensoren, die im Falle von Gefahr zu einer Abschaltung der Anlage führen sowie über Einrichtungen, die einen entstehenden Brand in der Anlage direkt löschen können.
Ist die Umzingelung Münstertals durch den Bau von Windenergieanlagen zulässig?
Wie wirkt sich die Verwirbelung durch Windenergieanlagen auf die Umwelt aus?
Durch den Betrieb von Windenergieanlagen wird dem Wind vor Ort lediglich ein Bruchteil der Energie entzogen. Dieser ist so gering, dass keine Auswirkungen auf die Umwelt entstehen.
Entstehen durch den Abrieb von Mikroplastik Gefahren für den Menschen und die Umwelt?
Die Beschichtungen von Rotorblättern bestehen aus verschiedenen Folien und Lacken, die kontinuierlich weiter erforscht und verbessert werden. Der Abrieb von Windkraftflügeln ist vor allem ein Problem für die Betreiber, nicht für die Umwelt oder gar die Bevölkerung, da die Mengen gegenüber all den anderen Quellen von Mikroplastik vernachlässigbar gering und außerdem nicht giftiger sind. Problematische Stoffe werden beim Betrieb nicht freigesetzt, da sie durch Lacke und Folien geschützt und außerdem fest im Plastik gebunden sind.
Mehr Informationen: https://energiewende.eu/windkraft-abrieb/
Wie stabil ist die Planung von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund wechselnder Gesetze und Regierungen?
Inwiefern wird die Gemeinde an den Windparks beteiligt?
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über die Beteiligungsmodelle informiert?
Über aktuelle Projektinformationen, beispielsweise auch die Beteiligungsmöglichkeiten, informieren wir zu gegebenem Zeitpunkt über unsere Projekt Landing Page http://www.windpark-ehrenkirchen-muenstertal.de
WEITERFÜHRENDE LINKS
Zusätzliche Informationen
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen zu den genehmigenden Behörden sowie zusätzliche in das Projekt involvierte Stakeholder:
DIE FIRMA HINTER DEM PROJEKT
Vorhabenträger – iTerra energy GmbH
iTerra energy steht für fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Planung und Projektierung im Bereich der Windenergie. Der Projektentwickler für Erneuerbare Energien aus Gießen (Hessen) hat mit seinem interdisziplinären Team bis heute Anlagen mit insgesamt 140 Megawatt umgesetzt. Weitere Projekte mit einem Umfang von etwa 1.200 Megawatt sind derzeit in der Entwicklung, davon etwa 70 Prozent auf Waldflächen.
Durch die 30-jährige Erfahrung ist iTerra energy ein solider und nachhaltiger Partner an der Seite von Kommunen, Eigentümern und Interessierten.
Auf der iTerra-Website erhalten Sie weitere Informationen zu dem Vorhabenträger sowie anderen Windpark-Projekten. Darüber hinaus finden Sie dort eine Auswahl zu den gängigsten Fragen und Antworten aus den Themenbereichen Windenergie und Windparks.
NOCH FRAGEN ODER ANREGUNGEN?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Wir nehmen Ihre Bedenken und Anregungen ernst und sind bestrebt, Ihnen Ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.
Bitte nutzen Sie hierfür gerne das untere Kontaktformular: